Kultur >>Aktuell >>Archiv
   
 
"Germany 12 Points" darf nicht ungesühnt bleiben
HEISS&FETTIG erstattet Strafanzeige gegen den NDR

Sehr geehrter Herr leitender Oberstaatsanwalt,

hiermit möchte ich im Namen von HEISS&FETTIG Strafanzeige gegen die Programmverantwortlichen des Norddeutschen Rundfunks erstatten.

Der Anzeige zugrunde liegt der folgende Sachverhalt:

Am Samstag, den 12. März 2005 strahlte der NDR über das Programm der ARD zwischen 20:15 und 22:32 Uhr die Sendung "Germany 12 Points" aus. Gegenstand sollte die Auswahl eines deutschen Repräsentanten für den European Song Contest am 21. Mai 2005 in Kiew sein. Schon in der Vergangenheit haben sich entsprechende Sendungen entgegen vollmundiger Ankündigungen regelmäßig als äußerst belangloses Geplätscher seichter Beiträge von Möchtegernestars entpuppt. Was sich aber der NDR an diesem Samstag zu bieten erlaubte, überschritt dann doch das Maß des Zulässigen ganz erheblich. Sämtlich Grenzwerte des Emissionsschutzgesetzes, der TA Luft und aller Ausführungsbestimmungen des Hamburger Landesabfallgesetzes wurden in gröblicher Weise verletzt
(§ 326 Absatz 1 StGB: "Wer unbefugt Abfälle, die
  1. Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere übertragbaren gemeingefährlichen Krankheiten enthalten oder hervorbringen können,
  2. für den Menschen krebserzeugend, fruchtschädigend oder erbgutveränderndsind,
  3. explosionsgefährlich, selbstentzündlich oder nicht nur geringfügig radioaktiv sind
    außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren behandelt, lagert, ablagert, abläßt oder sonst beseitigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.").

Da war ein vollkommen überforderter Moderator vom Charme eines Realschulsportlehrers, der Frau Bunton mit den Worten verabschiedete "thank you so much for having us here". Na ja, immerhin identifizierte er sich nicht auch noch mit der Rolle als Moderator, sondern fühlt sich als Gast in der eigenen Sendung. Vielleicht verheißt das, dass wir ihn so bald nicht wieder erleben? Schlimmer als dieser Ausrutscher war aber noch, dass der Mann sich nicht entblödete, den Murphy Brothers zuzurufen: "Ihr stammt ja aus einer großköpfigen Familie" - war das eine Anspielung auf Hydrozephalusinzidenz in der Familie Murphy? Oder schlicht eine Beleidigung? § 186 StGB verheißt: "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Da waren neben der Moderatorenparodie aber auch geradezu lächerliche Beiträge. Nur Stefan Gwildis fand den Mut, in seinem Song Klartext zu der Sendung zu sprechen: "Nur hier zuhaus, darauf kannst Du bau´n, nur hier findest Du, dieses wunderschöne Grau´n." Ansonsten: Not, Armut und Elend! Das Christengegröhle der Gruppe "Allee der Kosmonauten", Ralf Siegel mit seinem plagiatorischen Aufguss der alten Band Aid Songs aus den Achtzigern (hat der Mann noch immer nicht mitbekommen, dass wir inzwischen zwanzig Jahre weiter sind?), vorgetragen von der Trällerelse, die schon bei den "Superstars" durchgefallen ist und im übrigen wieder einmal aufgedonnert war, als wäre sie, von irgendeiner Schieberbande im Osten für das deutsche Dienstleistungsgewerbe angeworben, mit Reiseveranstalter Ludger Volmer direkt aus Kiew angereist und nicht etwa angetreten, um erst dorthin zu kommen.

Sehr geehrter Herr leitender Oberstaatsanwalt, schon nach wenigen Minuten Sendezeit wurde mir schlecht. Brechdurchfall, typhusähnliche Symptome, Schüttelfrost und unkontrollierte Zuckungen gesellten sich alsbald zum allgemeinen Unwohlsein hinzu. Dem Strafgesetzbuch entnehme ich, dass der Verursacher solchen Leids bestraft werden kann! In Paragraph 223 Absatz 1 heißt es:

"Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Also wegsperren! Und zwar die ganze Bande! Am besten gleich den ganzen NDR in den Bau!

Wahrscheinlich sogar für länger, denn ich betrachte diese Sendung durchaus als gesundheitsschädlichen Stoff, als gefährliches Werkzeug, als hinterlistigen Überfall und als eine von mehreren Beteiligten gemeinsam ausgeführte, das Leben gefährdende Behandlung im Sinne von Paragraph 224 Absatz 1 StGB, der ja bekanntlich ausführt:

"Wer die Körperverletzung
  1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
  3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

Da mein Leiden anhält, ja, ich eigentlich schon von Siechtum sprechen möchte, bitte ich Sie, auch die Erfüllung des Tatbestandes der vorsätzlichen schweren Körperverletzung im Sinne von Paragraph 226 Absatz 1 und 2 StGB zu prüfen, wo es heißt:

"Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
  1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
  2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
  3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren."

Und, leider, das muss ich angesichts meines steigenden Fiebers sagen, ist noch nicht ausgeschlossen, dass auch Paragraph 227 Absatz 1 StGB zum Tragen kommt, der festschreibt:

"Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren."

Und, da der Siegertitel Deutschland international repräsentieren soll, fürchte ich, dass ein größerer Plan hinter der ganzen Blamage steckt. Ich vermute fast schon einen Verstoß gegen Paragraph 100 Absatz 1 StGB: "Wer als Deutscher, der seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, in der Absicht, einen Krieg oder ein bewaffnetes Unternehmen gegen die Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen, zu einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes oder zu einem ihrer Mittelsmänner Beziehungen aufnimmt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft."

Sehr geehrter Herr leitender Oberstaatsanwalt, handeln Sie schnell und handeln Sie entschieden, es ist von größter Wichtigkeit, hier schnell generalpräventive Effekte zu erzielen, sonst wiederholt sich das Desaster!

ni